Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildungsbeginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
6 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen am Übungsplatz
2 praktische Fahrlektionen im Straßenverkehr
B-Führerschein mind. 5 Jahre ohne Unterbrechung.
Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen.
6 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: Direkteinstieg 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 17,5 Jahre
20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: Direkteinstieg 24 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 23,5 Jahre
20 Theorielektionen (nur bei Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen (ab 39. Jahren 16 praktische Fahrlektionen)
Von A2 auf A1.
Von A1 auf A.
Von A2 auf A.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Vollausbildung
Dualausbildung
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Es ist nur die praktische Fahrprüfung notwendig (Fahrstunden empfehlenswert)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
6 Theorielektionen (wenn C Führerschein vorhanden)
4 Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen
Mindestalter: 24 Jahre
Ausbildungsbeginn: 23,5 Jahre
wenn B-Führerschein vorhanden
12 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
wenn C/CE-Führerschein vorhanden
4 klassenspezifische Theorielektionen
4 praktische Fahrlektion
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Es ist nur die praktische Fahrprüfung notwendig (Fahrstunden empfehlenswert)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Es ist nur die praktische Fahrprüfung notwendig (Fahrstunden empfehlenswert)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildungsbeginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
Schriftliche Theorie-Mopedprüfung
Täglich Prüfungen möglich - keine langen Prüfungswartezeiten für dich
6 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen am Übungsplatz
2 praktische Fahrlektionen im Straßenverkehr
Code 111:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung
B-Führerschein mind. 5 Jahre ohne Unterbrechung
Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
Brauchst du nicht.
6 praktische Fahrlektionen
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung
von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
PC Prüfung
Praktische Prüfung
20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
Mindestalter: Direkteinstieg 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 17,5 Jahre
PC Prüfung
Praktische Prüfung
20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
Mindestalter: Direkteinstieg 24 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 23,5 Jahre
PC Prüfung
Praktische Prüfung
20 Theorielektionen (nur bei Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen (ab 39. Jahren 16 praktische Fahrlektionen)
mind. 2 Jahre A1 Führerschein & Mehrphasenausbildung für A1 absolviert
Du hast 2 Möglichkeiten, entweder ...
mind. 4 Jahre A1 Führerschein & Mehrpahsenausbildung für A1 absolviert
mind. 24 Jahre
praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A
mind. 2 Jahre A2 Führerschein & Mehrphasenausbildung für A2 absolviert
Du hast 2 Möglichkeiten, entweder ...
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21 Jahre)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
PC Prüfung
Praktische Prüfung
32 Theorielektionen
12 praktische Fahrlektionen
1 Lektion theoretische Einweisung mit deinen Begleitern in der Fahrschule
1.000 km Ausbildungsfahrt
32 Theorielektionen
18 praktische Fahrlektionen
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21. Jahren)
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
PC Prüfung
Praktische Prüfung
32 Theorielektionen
12 praktische Fahrlektionen
1 Lektion theoretische Einweisung mit deinen Begleitern in der Fahrschule
1000km Ausbildungsfahrt
2 Lektionen Beobachtungsfahrt
1000km Ausbildungsfahrt
2 Lektionen Beobachtungsfahrt
1000km Ausbildungsfahrt
3 Lektionen Perfektionsschulung
Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3500 kg. Das Gespann kann daher max. 7000 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht haben.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
PC Prüfung
Praktische Prüfung
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3500 kg.
Das Gespann kann daher max. 7000 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht haben.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
Wenn du den B+F-Führerschein bereits 3 Jahre hast, brauchst du keine Theorieprüfung machen.
Du musst lediglich eine praktische Prüfung machen (Fahrstunden empfehlenswert)
Checkliste - was brauchen wir von dir:
Wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge höchstens 4.250 kg beträgt
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Hier ist keine praktische und keine theoretische Prüfung zu machen.
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die unter die Klasse D1 oder D fallen sofern KEINE Fahrgäste befördert werden (innerhalb AUT) Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Lenke mit 7.500kg im Alter von 18 - 21 Jahren, danach kannst du alle Größen fahren Kombiniere C mit C95 (Berufskraftfahrer) dann darfst du ab 18 Jahren jeden LKW lenken
PC Prüfung
Praktische Prüfung
10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
für die gewerbliche Güterbeförderung
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
PC Prüfung
Nach bestanderer praktischer C Prüfung, anschließend praktische C95 Prüfung bei uns in der Fahrschule
Grundqualifikationsprüfung beim Land OÖ
Alle 5 Jahre Weiterbildung in Form von 5 Modulen á 7 Lektionen
10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
PC Prüfung
Praktische Prüfung
6 Theorielektionen (wenn C Führerschein vorhanden)
4 Fahrlektionen
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die unter die Klasse D1 oder D fallen sofern KEINE Fahrgäste befördert werden (innerhalb AUT) Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
PC Prüfung
Praktische Prüfung
16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen
mehr als acht Sitzplätze zur Beförderung von Personen
Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750kg)
Mindestalter: 24 Jahre bzw. 21 Jahre mit Fahrerqualifizierungsnachweis
Ausbildungsbeginn: 23,5 Jahre bzw. 20,5 Jahre, wenn eine zusätzliche Prüfung - Fahrerqualifizierungsnachweis D95 absolviert wird
PC Prüfung
Nach bestanderer praktischer D Prüfung, anschließend praktische D95 Prüfung bei uns in der Fahrschule
Grundqualifikationsprüfung beim Land OÖ
Alle 5 Jahre Weiterbildung in Form von 5 Modulen á 7 Lektionen
wenn B-Führerschein vorhanden
12 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
wenn C/CE-Führerschein vorhanden
4 klassenspezifische Theorielektionen
4 praktische Fahrlektion